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Verpackungsgesetz

Um die Rückgabequote zu erhöhen, sind wir verpflichtet nicht lizenzpflichtige Verpackungen unentgeltlich von Ihnen zurückzunehmen. Zu diesen gehören Transportverpackungen (auch Paletten) und Umverpackungen, die bei Ihnen nicht als Abfall anfallen würden, sowie weitere in § 15 VerpackG aufgeführten Verpackungen. Unsere Rücknahmepflicht betrifft restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die, die Sie ursprünglich erhalten haben und von Waren stammen, die wir auch in unserem Sortiment führen.

Die Rückgabe kann am Ort der Übergabe stattfinden. Bei wiederkehrenden Lieferungen können Sie die Verpackung auch bei der nächsten Anlieferung zurückgegeben.